Dieser Stoff ist in Tabelle C des ADN namentlich unter der Stoffnummer 9004 genannt und damit bei Befrderung Tankschiffen Gefahrgut. Da die Befrderung in Tankschiffen nur in geschmolzener (flssiger) Form mglich ist, existiert fr den geschmolzenen Stoff eine zweite BAM-Nummer (405). In verpackter Form (in Verpackungen, Tanks etc.) unterliegt der Stoff nicht den Vorschriften des ADN.